Vergütung
Für das Honorar gelten die Regelungen des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Danach richtet sich das Honorar für Verbraucher im Rahmen von Grenzbeträgen nach
Schwierigkeit, Aufwand, Bedeutung und Haftungsrisiko. Für Arbeitgeber und Selbständige
gelten statt der Grenzbeträge Gegenstandswerte. Es ist deshalb im voraus - ohne das Problem
näher zu kennen - schlecht zu beurteilen, wie hoch das Honorar ausfallen wird.
Als Anhaltspunkte können die folgenden Beträge für die häufigsten Leistungen dienen:
Beratung gegenüber einem Verbraucher
Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels
  • bei der Zusatzversorgung der techn. Intelligenz
  • 60 - 100 €
    60 - 200 €
    80 - 100 €
    Prüfung eines Rentenbescheides
    oder einer Renteninformation
  • rechnergestüzte Detailprüfung
       (in Einzelfällen nach vorheriger Absprache)

  • 70 - 100 €

    150 - 200 €
    Für Beratungen, Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren übernehmen die
    Rechtsschutzversicherungen in der Regel die Kosten nicht. Für Klageverfahren sind diese nicht
    verpflichtet, die Kosten zu tragen, übernehmen diese aber normalerweise aus Kulanzgründen.
    Im Zweifelsfalle nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf. Das gilt auch,
    wenn Ihnen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zusteht.